Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8977
OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18 (https://dejure.org/2018,8977)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2018 - 3 B 8/18 (https://dejure.org/2018,8977)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2018 - 3 B 8/18 (https://dejure.org/2018,8977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A Abs. 2 Satz 4 AufenthG i .V. m. § 60 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG
    Ausbildungsduldung; vorgetäuschte Passlosigkeit; Kausaliät; Passersatzpapiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Eine solche Maßnahme ist etwa gegeben, wenn eine Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG ergangen und im Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung vollziehbar ist (VGH BW, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn. 17 ff.; vgl. auch Berlit, Aktuelle Rechtsprechung zum Aufenthaltsrecht 2016/2017, NVwZ-Extra 1, 15 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 12 S 61.16

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Passbeschaffung - kausale

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Im Fall des Verschweigens vorhandener Identitätspapiere steht der Annahme einer Kausalität in Bezug auf eine unterbliebene Abschiebung zudem nicht entgegen, dass aufgrund einer geklärten Identität des Antragstellers für den Antragsgegner die Möglichkeit bestand, Passersatzpapiere zu beschaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris 4 bei Passlosigkeit; NdsOVG, Beschl. v. 8. November 2005 - 12 ME 397/05 -, juris Rn. 13 in Bezug auf § 11 BeschVerfV).
  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Die Festsetzung des hälftigen Auffangwertes in Beschwerdeverfahren wegen Erteilung einer Ausbildungsduldung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15. September 2017 - 3 B 245/17 -, juris; so auch BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 19 CE 16.2025 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 19 CE 16.2025

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Die Festsetzung des hälftigen Auffangwertes in Beschwerdeverfahren wegen Erteilung einer Ausbildungsduldung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15. September 2017 - 3 B 245/17 -, juris; so auch BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 19 CE 16.2025 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Im Fall des Verschweigens vorhandener Identitätspapiere steht der Annahme einer Kausalität in Bezug auf eine unterbliebene Abschiebung zudem nicht entgegen, dass aufgrund einer geklärten Identität des Antragstellers für den Antragsgegner die Möglichkeit bestand, Passersatzpapiere zu beschaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris 4 bei Passlosigkeit; NdsOVG, Beschl. v. 8. November 2005 - 12 ME 397/05 -, juris Rn. 13 in Bezug auf § 11 BeschVerfV).
  • OVG Sachsen, 15.09.2017 - 3 B 245/17

    Duldung; Ausbildung; Mitwirkung; Passbeschaffung; Vertretenmüssen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
    Die Festsetzung des hälftigen Auffangwertes in Beschwerdeverfahren wegen Erteilung einer Ausbildungsduldung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15. September 2017 - 3 B 245/17 -, juris; so auch BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 19 CE 16.2025 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Zwar muss, um eine Verantwortlichkeit des Ausländers zu begründen, ein eigenes, dem Ausländer zurechenbares schuldhaftes Verhalten vorliegen, das kausal die Abschiebung verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 60a Rn. 138 m.w.N.).

    Hätten dem Antragsgegner Pass(ersatz) papiere des Herkunftsstaates des Antragstellers vorgelegen, so ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Ausreiseverpflichtung in diesen Herkunftsstaat auch betrieben worden wäre (vgl. SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 10 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Anders liegt es, wenn die Identität des Ausländers zwar geklärt ist, dieser aber wahrheitswidrig behauptet, nicht im Besitz von Identitätspapieren zu sein (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. April 2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 10 CE 18.1825

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Eine Reduzierung des Auffangwerts (vgl. Nr. 1.5 Streitwertkatalogs) war im vorliegenden Fall wegen der auch aus Sicht des Antragstellers angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (anders BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

    Eine Reduzierung des Auffangwerts (vgl. Nr. 1.5 Streitwertkatalogs) war im vorliegenden Fall wegen der angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (anders BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 03.09.2018 - 10 CE 18.1800

    Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Begriff der konkreten bevorstehenden

    Eine Reduzierung des Auffangwerts (vgl. Nr. 1.5 Streitwertkatalogs) war im vorliegenden Fall wegen der auch aus Sicht des Antragstellers angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (anders BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.2159

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer entsprechenden

    Eine Reduzierung des Auffangwerts (vgl. Nr. 1.5 Streitwertkatalogs) war im vorliegenden Fall wegen der angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (anders BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 10).
  • VG Cottbus, 04.10.2018 - 3 L 536/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

    Dieser vom ausreisepflichtigen Antragsteller zu vertretende Grund verhindert auch gegenwärtig weiterhin kausal die Abschiebung nach Afghanistan (vgl. zum Kausalitätserfordernis: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschuss vom 10. April 2018 - 3 B 8/18 -, juris Rn. 6; Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Stand: Juni 2018, § 60a Rn. 84; Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, AufenthG § 60a Rn. 138), da es infolge der ausstehenden Identitätsklärung an den notwendigen Pass- bzw. Passersatzpapieren für die aufenthaltsbeendende Maßnahme fehlt.
  • VG Bayreuth, 06.11.2020 - B 6 K 19.794

    Prozesskostenhilfe für in der Hauptsache für erledigt erklärtes Verfahren

    Falsche Angaben, die dazu führen, dass bei ihm aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, macht ein Ausländer dabei auch dann, wenn er, obwohl er über seine Pflicht gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, seinen Pass der Ausländerbehörde vorzulegen und auszuhändigen zu überlassen, belehrt worden ist, wahrheitswidrig behauptet, nicht im Besitz eines Nationalpasses zu sein und deshalb wegen fehlender Reisedokumente geduldet wird, weil die Abschiebung rechtlich unmöglich ist (OVG Bautzen, B. v.10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn.8; Röder in: BeckOK MigR, Stand: 01.10.2020 § 60a AufenthG Rn.120).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht